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Kinderschutz

Vorwort


Der FC Blau-Weiß Leipzig ist seit seiner Entstehung im Jahr 2017 im (Süd-) Westen der Stadt Leipzig zu einer festen Größe geworden, die sich ihrer gesellschaftlichen und sozialen Verpflichtung für ihre Mitglieder, aber auch für die Menschen im Umfeld bewusst ist.


Unser Verein lebt durch seine Mitglieder, deren Spanne vom Vorschul- bis ins Seniorenalter reicht. Er gibt ihnen die Möglichkeit, gemeinsam aktiv zu ein und gesellschaftliche sowie sportliche Höhepunkte miteinander zu erleben. Diese Gemeinschaftlichkeit kann nur gelingen, wenn alle Vereinsmitglieder feste Grundregeln für den Umgang miteinander verinnerlichen und einem gemeinsamen Wertemodell folgen.


Vor allem für die uns anvertrauen Kinder und Jugendlichen besteht für uns als Verein eine besondere Fürsorgepflicht. Wir sind im Breitensport mit einem großen Nachwuchsspektrum mehr als nur ein Anbieter einer sportausbildenden Dienstleistung. Wir haben als gesellschaftliche Institution vielmehr einen gesamtgesellschaftlichen Auftrag und tragen die entsprechende Verantwortung.


Unser Kinderschutzkonzept dient dazu, unsere Kinder und Jugendlichen vor Gefahren zu schützen, unsere Übungsleiter und weitere Vereinsmitarbeiter vor falschen Verdächtigungen zu bewahren, die Eltern für das Thema zu sensibilisieren und präventiv ein Zeichen gegen potentielle Täter zu setzen.


Was sind Kinder? Wer wird vom Konzept umfasst?


Ein Kind im Sinne des Jugendschutzgesetzes ist eine Person, die noch nicht 14 Jahre alt ist, Jugendliche sind Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Wir als Verein orientieren uns allerdings in der Wahrnehmung unserer Fürsorgepflicht nicht an einer hart gezogenen, juristischen Altersgrenze. Anhand der Einteilung der Jugendklassen unseres Nachwuchsbereichs liegt der Radius der Schutzumfassten auf der Hand – von den Bambinis bis zur A-Jugend und gegebenenfalls darüber hinaus tragen wir eine besondere Verantwortung zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen.


Wer ist die Zielgruppe, was wollen wir bezwecken?


Unser Kinderschutzkonzept umfasst zwei Teile – eines zur Veröffentlichung als Statement und Commitment, eines für den internen Gebrauch. Letzteres beinhaltet neben deutlicher ausformulierten Hintergründen und Handlungsmaximen auch einen vereinsinternen Jahresmaßnahmenplan, sowie Checklisten und Formulare für den Bedarfsfall.


Mit Niederschrift und Anwendung unseres ganzheitlichen Kinderschutzkonzeptes definieren wir die gemeinsamen Werte im Hinblick auf die Kindeswohlorientierung in unserem Verein, die die bestenfalls allgegenwärtige, aber unsichtbare Basis bilden für das eigentliche Ziel – gemeinsam Spaß zu haben, gemeinsam etwas zu erleben, gemeinsam zu wachsen.


Getragen vom Vorstand als Vereinsvertreter richten wir uns an

 

  • die Kinder und Jugendlichen selbst, um sie zu fördern und zu stärken

  • die Eltern, für die thematische Sensibilisierung und Verständnis

  • die Übungsleiter und Vereinsmitarbeiter einmal als handelnde Personen für eine kindeswohlorientierte Selbstreflexion zum anderen als Bezugsperson der Kinder und Jugendlichen und damit als außenstehenden Beobachter und gegebenenfalls Ansprechpartner.

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Anker 1

Mit allen Maßnahmen im Rahmen des Kinderschutzkonzeptes wollen wir:

 

  • die Kinder und Jugendlichen über ihre Reche aufklären,

  • sie in ihren Rechten bestärken

  • sie befähigen, ihre eigenen Grenzen zu kommunizieren – sowohl anderen Kindern gegenüber als auch gegenüber Erwachsenen,

  • die Übungsleiter und Vereinsmitarbeiter für einen gewaltsensiblen Umgang mit den Kindern und Jugendlichen sensibilisieren

  • den Übungsleitern und Vereinsmitarbeitern Handlungsoptionen und Ansprechpartner für konkrete Verdachtsfälle an die Hand zu geben


Was ist Kinderschutz? Was ist Kindeswohl?


Jedes Kind hat das Recht, sicher und gesund aufzuwachsen. Dieses Recht mit allem zu sichern, was uns zur Verfügung steht – das ist Kinderschutz.


Das Wohl jedes einzelnen Kindes und Jugendlichen im Auge zu behalten – das ist Kinderschutz.


Kinder und Jugendliche sollen frei von Gewalt und unterstützt durch Erziehung, Bildung und Förderung ihre Persönlichkeit und ihre Stärken entwickeln können. Gerade die Jüngsten in der Gesellschaft bedürfen des besonderen Schutzes. Die Orientierung am Wohl der Kinder und Jugendlichen ist das zentrale Element unseres Kinderschutzverständnisses und damit maßgeblich für unsere grundsätzlichen Leitlinien und Handlungsmaximen.


Kindeswohlorientierung beinhaltet:

​

  • die Möglichkeit und Fähigkeit zum Aufbau sicherer, emotionaler Bindungen

​

„Wir sind mehr als ein Dienstleister.“
 

  • die Befriedigung der Grundbedürfnisse der Kinder und Jugendlichen

​

„Wir bieten strukturierte Förderung und individuelle, entwicklungsgerechte Erfahrungen innerhalb einer stabilen, unterstützenden Gemeinschaft.“

​

  • die Gewährleistung von Kontinuität und Stabilität

​

„Wir bieten einen zusätzlichen Anker außerhalb des familiären Rahmens.“
 

  • der Schutz der körperlichen, geistigen und seelischen Integrität und Entwicklung der Kinder und Jugendlichen

​

„Wir tragen eine besondere Verantwortung für die körperliche und seelische Unversehrtheit der uns Anvertrauten sowohl als handelnde Personen im direkten Kontakt als auch als Bezugs- und Vertrauenspersonen.“

​

Kindeswohlorientierung und Gewaltfreiheit


„Gewalt“ ein zentrales Thema im Bereich des Kinderschutzes und sie hat viele Gesichter.


Gewalt gegen Kinder beginnt bereits dort, wo kindliche Grundbedürfnisse wie Respekt, Sicherheit, körperliche Unversehrtheit und emotionale und soziale Unterstützung nicht erfüllt werden.


Juristisch bezeichnet der aus dem Familienrecht und der EU-Grundrechtecharta stammende Begriff Kindeswohl das gesamte Wohlergehen eines Kindes oder Jugendlichen sowie seine gesunde Entwicklung. Mit der Ausübung von körperlichem oder seelischem Zwang (Gewalt) und damit in Verbindungen stehenden schädigenden Handlungen gegenüber den Kindern und Jugendlichen wird das Kindeswohl gefährdet.


Formen der Kindeswohlgefährdung sind
 

  • passive Vernachlässigung wie etwa das Alleinlassen des Kindes über einen unangemessen langen Zeitraum, das Vergessen von notwendigen Vorsorgeleistungen, unzureichende Pflege oder Mangelernährung

  • aktive Vernachlässigung wie etwa die Verweigerung von (medizinischer) Versorgung, Körperhygiene, Nahrung, Schutz oder Zuwendung

  • seelische Misshandlung wie etwa Isolierung, Beschimpfung, Verspottung, Erniedrigung oder Bedrohung

  • körperliche Misshandlung

  • sexualisierte Gewalt bzw. sexueller Missbrauch ohne Körperkontakt wie etwa sexualisierte Sprache, sich vor dem Anderen ausziehen müssen oder gemeinsames Anschauen von Pornographien

  • sexualisierte Gewalt bzw. sexueller Missbrauch mit Körperkontakt wie etwa unfreiwillige Umarmungen, gegenseitige Berührungen sowie massiver sexueller Gewalt

  • Wir werden all diese Formen der Gewalt an Kindern und Jugendlichen weder ignorieren noch tolerieren – ganz gleich, von wem sie ausgeht.


Inhalte des internen Konzepts


Unser internes Konzept fokussiert das Thema Kinderschutz und Kindeswohlorientierung in der internen Handhabung. Es sensibilisiert hinsichtlich des eigenen kindeswohlorientierten Auftretens und gibt konkrete Handlungsoptionen und Leitlinien für den Umgang mit sensiblen Situationen oder Verdachtsfällen für möglicherweise kindeswohlgefährdendes Verhalten
 

  • von Übungsleiter gegenüber Kindern und Jugendlichen

  • innerhalb der Kinder- und Jugendgruppen

  • durch Dritte.


Das interne Konzept beinhaltet zusätzlich
 

  • verbindliche Verhaltensrichtlinien und Verhaltenskodex für alle Übungsleiter und Vereinsmitarbeiter

  • Handlungs- und Interventionsleitfäden

  • Checklisten, Formulare und erweiterte Ansprechpartnerlisten

  • -regelmäßig aktualisierter Jahresmaßnahmenplan


Ansprechpartner und Telefonnummern im Bedarfsfall


Im Verein wird dauerhaft ein Kinderschutzbeauftragter bestellt. Dieser Person obliegen vorrangig folgende Aufgaben:

​

  • Regelmäßige Überprüfung und ggf. Aktualisierung von externem und internem Konzept

  • Aufstellung und Abstimmung des Jahresmaßnahmenplans gemeinsam mit dem Vorstand

  • Regelmäßiger Besuch von Schulungen und Weiterbildungen zum Thema mit Bezug auf die Vereinsarbeit

  • Regelmäßige Überprüfung und Einforderung der erweiterten Führungszeugnisse von allen Übungsleiter und Vereinsmitarbeiter

  • Erste Ansprechperson im Verdachtsfall

  • Kontaktpersonen zu externen Partnern und Ämtern

  • datenschutzorientierte Dokumentation von Maßnahmen und Verdachtsfällen

 

Der Kinderschutzbeauftragte agiert unabhängig im Vereinsgefüge und ist unmittelbar an das entsprechende Mitglied des Vorstands angebunden.

​

Aktuelle ehrenamtliche Kinderschutzbeauftragte des FC Blau-Weiß Leipzig ist Ann Schmidt.

Weitere Ansprechpartner für das Thema Kinderschutz sind:

Sächsischer Fußball-Verband e.V. (SFV)

Sandra Heinze – ehrenamtliche Kinderschutzbeauftragte des SFV
✆ 0152 0858 7442, sandra.glauchau[at]gmx.de

René Schober – ehrenamtlicher Kinderschutzbeauftragter des SFV
✆ 0173 9736 747, rene.schober[at]gmx.net

Clemens Dymke – Referent für soziale und gesellschaftliche Verantwortung
✆ 0341 3374 35220, dymke[at]sfv-online.de

Landessportbund Sachsen

Hannes Günter –  Ansprechperson Kinderschutz des Sportjugend Sachsen

✆ 0341 2163 184, guenther[at]sport-fuer-sachsen.de

Weitere Kontakte und Telefonnummern

Kinderschutzbund Sachsen
✆ 0351 4242 044, info[at]kinderschutzbund-sachsen.de

Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Leipzig
✆ 0341 7025 70, info[at]dksb-leipzig.de

Opferhilfe Sachsen
✆ 0341 2254 318, leipzig[at]opferhilfe-sachsen.de

Weißer Ring
✆ 0151 5516 4621, leipzig[at]mail.weisser-ring.de

Kinder- und Jugendtelefon der Nummer gegen Kummer – berät Kinder und Jugendliche über Telefon, E-Mail und Chatfunktion
✆ 11 6 111 (Mo - Sa: 14-20 Uhr)

Elterntelefon der Nummer gegen Kummer – berät Eltern in Krisen- und Konfliktsituationen
✆ 0800 1110 550 (Mo - Fr: 9-17 Uhr sowie Di + Do zusätzlich -19 Uhr)

Allgemeiner Sozialdienst - Amt für Jugend und Familie

Sozialbezirk West 1 – Ratzelbogen

✆ 0341 123 9189, asd-sozialbezirk-west[at]leipzig.de

Sozialbezirk West 2 – Ratzelbogen
✆ 0341 123 4475, asd-sozialbezirk-west[at]leipzig.de


 Sozialbezirk Alt-West – Rathaus Leutzsch
✆ 0341 123 3185, asd-sozialbezirk-alt-west[at]leipzig.de

Kontakt

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