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Mitgliederversammlung am 26.05.2026

  • vor 21 Stunden
  • 4 Min. Lesezeit

Einladung zur Mitgliederversammlung

Leipzig, 04.05.2026


Liebes Mitglied,


hiermit laden wir Dich zur Mitgliederversammlung für das Geschäftsjahr 2025 am 26.05.2026 um 18:00 Uhr, Saal Kantatenweg 39, 04229 Leipzig, ein.


Tagesordnung:


1. Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung

2. Jahres- und Finanzbericht des Vorstands

3. Wahl von zwei Kassenprüfern sowie ggf. Beschluss über die Beauftragung der gewählten Kassenprüfer oder qualifizierter Dritter mit der Kassenprüfung für das Geschäftsjahr 2025

4. Nachwahl frei gewordener Vorstandsämter für die restliche Amtszeit des amtierenden Vorstands

5. Beschlussfassung über Satzungsänderungen in § 4 Abs. 2, § 4 Abs. 3, § 4 Abs. 4, § 4 Abs. 6 Nr. 2, § 8 Abs. 3 und § 15 Abs. 4 der Satzung

6. Sonstiges, Verabschiedung


Eine Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025 ist nicht Gegenstand dieser Mitgliederversammlung, da derzeit kein Kassenprüfbericht vorliegt. Nach Wahl der Kassenprüfer soll die Kassenprüfung nachgeholt und die Entlastung in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung im Herbst 2026 behandelt werden.


Geplante Satzungsänderung:


Die folgenden Änderungen der Vereinssatzung sollen in der Mitgliederversammlung beschlossen werden:


Antrag


Die Mitgliederversammlung beschließt folgende Satzungsänderung:


§ 4 Mitgliedschaft – Abs. (2)


Alt:

Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Antrag an den Verein. Mit der Einreichung des Aufnahmeantrages erkennt der Bewerber die Satzung sowie alle sonstigen Ordnungen, Vorschriften und Beschlüsse des Vereins an.


Neu:


Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein Antrag in Textform (z. B. per E-Mail oder über ein elektronisches Online-Formular) oder schriftlich an den Verein. Mit der Abgabe des Aufnahmeantrags erkennt der Bewerber die Satzung sowie alle sonstigen Ordnungen, Vorschriften und Beschlüsse des Vereins an. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter abzugeben.


Begründung:


Diese Änderung wird für den Online-Mitgliedsantrag notwendig.


§ 4 Mitgliedschaft – Abs. (3)


Alt:


Mitglieder sind aktive und passive Mitglieder, außerordentliche Mitglieder sowie Ehrenmitglieder.


Neu:


Mitglieder sind aktive und passive Mitglieder sowie Ehrenmitglieder.


Begründung:


Nach Anpassung unserer Beitragsordnung gibt es keine außerordentlichen Mitglieder mehr.


§ 4 Mitgliedschaft – Abs. (4)


Alt


Aktive Mitglieder sind Mitglieder, die sämtliche Angebote des Vereins im Rahmen der bestehenden Ordnungen nutzen und/oder am Spiel- bzw. Wettkampfbetrieb teilnehmen können. Für passive Mitglieder steht die Förderung des Vereins oder bestimmter Vereinsabteilungen im Vordergrund. Sie nutzen die sportlichen Angebote des Vereins nicht. Außerordentliche Mitglieder sind juristische Personen. Ehrenmitglieder werden per Beschluss mit einfacher Mehrheit der Mitgliederversammlung gewählt.


Neu


Aktive Mitglieder sind Mitglieder, die sämtliche Angebote des Vereins im Rahmen der bestehenden Ordnungen nutzen und/oder am Spiel- bzw. Wettkampfbetrieb teilnehmen können. Für passive Mitglieder steht die Förderung des Vereins oder bestimmter Vereinsabteilungen im Vordergrund. Sie nutzen die sportlichen Angebote des Vereins nicht. Ehrenmitglieder werden per Beschluss mit einfacher Mehrheit der Mitgliederversammlung gewählt.


Begründung:


Nach Anpassung unserer Beitragsordnung gibt es keine außerordentlichen Mitglieder mehr.


§ 4 Mitgliedschaft – Abs. (6.2)


Alt:


2. durch Austritt, der schriftlich gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von einem Monat zum 30.06. oder 31.12. des Jahres mitzuteilen ist. Der Vorstand kann nach eigenem Ermessen einem vorzeitigen Austritt nach schriftlicher Anfrage durch das Mitglied gewähren;


Neu:


2. durch Austritt, der gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von einem Monat zum 30.06. oder 31.12. des Jahres in Textform (§ 126b BGB) oder schriftlich zu erklären ist. Die Austrittserklärung muss eine eindeutige Zuordnung zum Mitglied ermöglichen; sie soll insbesondere Vor- und Nachname, Anschrift und Geburtsdatum oder die Mitgliedsnummer enthalten. Erfolgt der Austritt per E-Mail, ist die Erklärung grundsätzlich von der dem Verein zuletzt mitgeteilten E-Mail-Adresse abzugeben; bei abweichender Absenderadresse kann der Verein zur Verifikation eine Bestätigung oder einen geeigneten Nachweis verlangen. Der Vorstand kann nach eigenem Ermessen einem vorzeitigen Austritt auf Antrag des Mitglieds in Textform oder schriftlich zustimmen.


Begründung:


Diese Änderung wird notwendig für Kündigung per E-Mail bzw. die Onlinekündigung.


§ 8 Vorstand – Abs. (3):


alt:


Den Vorstandsmitgliedern werden angemessene Auslagen gem. § 670 BGB erstattet. Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen haushaltsrechtlicher Möglichkeiten entgeltlich gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26 a EStG oder auf der Grundlage eines Dienst- und/ oder Werkvertrages gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung ausgeübt werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Vorstand.


neu:


Den Vorstandsmitgliedern werden angemessene Auslagen gem. § 670 BGB erstattet. Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen haushaltsrechtlicher Möglichkeiten entgeltlich gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26 a EStG oder auf der Grundlage eines Dienst- und/ oder Werkvertrages gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung ausgeübt werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Mitgliederversammlung.


Begründung:


Der Mitgliederversammlung soll die Kompetenz über die Entscheidung der Vergütung des Vorstands übertragen werden.


§ 15 Datenschutz, Persönlichkeitsrechte – Abs. (4) (streichen)


Zur Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz bestellt der Vorstand einen Datenschutzbeauftragten.


Begründung:



Wichtige Hinweise:


Jedes Mitglied hat mit der Vollendung des 16. Lebensjahres ein Stimmrecht. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden und ist nicht übertragbar. Mitglieder (ab 18 Jahren), welche als Vorstand oder als Kassenprüfer kandidieren wollen, teilen dies bitte der Geschäftsstelle (kontakt@bwleipzig.de) schriftlich mit. Eine Kandidatur in der Mitgliederversammlung ist ebenfalls möglich.


Der Vorstand bestimmt die Tagesordnung. Jedes Mitglied kann seine Ergänzungen zur Tagesordnung bis spätestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich (per E-Mail oder Brief) beantragen. Ob diese Ergänzung vorgenommen wird, bestimmt die einfache Mehrheit der abgegeben gültigen Stimmen in der Mitgliederversammlung. Über die Zulassung von Ergänzungswünschen, die der Vorstand erst später als eine Woche vor der Versammlung erhält, beschließt die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen.


Mit sportlichen Grüßen


Der Vorstand des FC Blau-Weiß Leipzig

 
 
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