Toleranz, Respekt und Weltoffenheit
Der FC Blau-Weiß Leipzig e.V. steht für Toleranz, Respekt und Weltoffenheit. Rassismus hat bei uns auf und neben dem Feld keinen Platz. Leider kam es im Rahmen eines Punktspiels zu einem rassistischen Vorfall und unsere Mannschaft entschied sich daraufhin das Spiel nicht fortzusetzen.
Ein solcher Spielabbruch zieht ein Sportgerichtsverfahren nach sich, infolgedessen wir wegen absichtlicher Herbeiführung eines Spielabbruchs verurteilt wurden. Das Ergebnis und insbesondere die Ausführungen zur Beweiswürdigung und Begründung schockiert uns. So sieht die Rechtsverordnung des SFV scheinbar leider keine Grundlage für einen Spielabbruch aufgrund einer rassistischen Äußerung zu und ermöglicht lediglich den Unparteiischen das Spiel abzubrechen. Hören gerade die aber solche Äußerungen nicht, so wie es bedauerlicherweise häufig der Fall ist, so haben die Mannschaft keine Möglichkeiten zu reagieren.
Des Weiteren weist das Urteil in seiner Begründung darauf hin, dass die entsprechende Person sich für ihre Äußerung entschuldigt habe und man angeboten hatte, dass man sie im weiteren Verlauf nicht mehr einsetzen würde. Mit der Äußerung hat man ganz bewusst einen anderen Menschen herabgewürdigt. Für eine rassistische Äußerung kann man sich nicht entschuldigen!
Durch die Begründung wird die rassistische Äußerung relativiert und so der Eindruck erweckt, dass es mit einer Entschuldigung getan sei. Die Umstände werden, nach unserem Empfinden, nicht ausreichend gewürdigt. Eine derartige Würdigung der tatsächlichen Vorkommnisse verurteilen wir aufs Schärfste.
So ist auf und neben dem Platz kein Raum für Rassismus. Wir als Verein müssen unsere Spieler*innen schützen und die Fortsetzung des Spiels wäre für uns gleichbedeutend mit einer Duldung von Rassismus gewesen.
Sowohl vom Fußballverband als auch von den Sportgerichten erwarten wir, dass sie eine klare Haltung gegenüber Rassismus vertreten und würden uns wünschen, dass ggf. die bestehenden Regelungen angepasst werden um den Vereinen und Mannschaften im Ernstfall eine Handlungsmöglichkeit einzuräumen.
Mangels Rechtsmittel und trotz einer, in unseren Augen unzureichenden und fragwürdigen Begründung, müssen wir das Urteil leider akzeptieren. Wir werden allerdings nicht müde, uns gegen Rassismus einzusetzen.
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Um die Betroffenen zu schützen, werden keine Rückfragen beantwortet.
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