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Mitgliederversammlung am 09.04.2025

  • Autorenbild: Peter Schön
    Peter Schön
  • 18. März
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 7. Apr.


Einladung zur Mitgliederversammlung

Leipzig, 18.03.2025


Liebes Mitglied,


hiermit laden wir Dich zur Mitgliederversammlung für das Geschäftsjahr 2024 am 09.04.2025 um 18:00 Uhr, Saal Kantatenweg 39, 04229 Leipzig, ein.


Tagesordnung:


1. Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung

2. Jahres- und Finanzbericht des Vorstands

3. Bericht der Kassenprüfer

4. Entlastung des Vorstands

5. Ehrungen

6. Satzungsänderung

7. Vorstellung Kandidaten und Wahl des Vorstands

8. Vorstellung Kandidaten und Wahl der Kassenprüfer

9. Sonstiges, Verabschiedung


Geplante Satzungsänderung:


Die folgenden Änderungen der Vereinssatzung sollen in der Mitgliederversammlung beschlossen werden:


Antrag


Die Mitgliederversammlung beschließt folgende Satzungsänderung:


§ 2 Abs. 2 Satzung (aktuell)

Im Verein werden in rechtlich unselbstständigen Abteilungen die Sportarten Fußball, Kraftsport, Aerobic und Wandern im Breitensport betrieben. Es können auf Beschluss der Mitgliederversammlung weitere Abteilungen gegründet oder aufgelöst werden. Die Abteilungen werden von den Mitgliedern gebildet, die die jeweiligen Sportarten im Verein ausüben. Mitglieder können mehreren Abteilungen angehören.


§ 2 Abs. 2 Satzung (Beschluss)

Im Verein werden in rechtlich unselbstständigen Abteilungen die Sportarten Fußball, Kraftsport, Aerobic und Kegeln im Breitensport betrieben. Es können auf Beschluss der Mitgliederversammlung weitere Abteilungen gegründet oder aufgelöst werden. Die Abteilungen werden von den Mitgliedern gebildet, die die jeweiligen Sportarten im Verein ausüben. Mitglieder können mehreren Abteilungen angehören.


Begründung:


Die Abteilung Wandern hat sich aufgelöst und kann daher aus der Satzung gestrichen werden. Die Abteilung Kegeln wurde bisher noch nicht in der Satzung aufgeführt, ist nach Fußball aber die zweitgrößte Abteilung im Verein.


Antrag


Die Mitgliederversammlung beschließt folgende Satzungsänderung:


§ 2 Abs. 4 Satzung (aktuell)

Der Verein vertritt den Grundsatz religiöser und weltanschaulicher Toleranz sowie parteipolitischer Neutralität. Der Verein lehnt extremistische, rassistische und fremdenfeindliche Bestrebungen und Verhaltensweisen ab.


§ 2 Abs. 4 Satzung (Beschluss)

Der Verein vertritt den Grundsatz religiöser und weltanschaulicher Toleranz sowie parteipolitischer Neutralität. Der Verein tritt extremistischen, rassistischen, gewaltverherrlichenden, fremdenfeindlichen und sexuell diskriminierenden Auffassungen und Aktivitäten, sowie allen Erscheinungsformen von sexueller und sexualisierter Gewalt entschieden entgegen. Ein Verstoß gegen diese Grundsätze kann zur Ablehnung eines laufenden Aufnahmeantrags oder zur einseitigen, unmittelbaren Kündigung einer bestehenden Vereinsmitgliedschaft durch den Vorstand führen. Strafrechtlich relevante Vergehen werden grundsätzlich zur Anzeige gebracht.


Der Vorstand wird zudem zu Anpassungen der Satzungsänderung ermächtigt, soweit diese nach Vorgaben des Registergerichts oder der Finanzverwaltung für die Eintragung in das Vereinsregister bzw. den Erhalt der Gemeinnützigkeit notwendig sind oder es sich nur um redaktionelle Änderungen handelt.


Begründung:


Zur öffentlichkeitswirksamen Positionierung des Vereins, als Teilmaßnahme des Präventionskonzepts sowie zur rechtlichen Fundierung möglicher Sanktionierungen im Eskalationsfall ist das Thema Kinderschutz auch offensichtlich in der Satzung zu verankern.


Der Zusatz zur möglichen Anpassung erfolgt, da weder Finanzamt noch Amtsgericht Ressourcen aufbringen konnten, den Entwurf rechtzeitig vor der Einladung zur

Mitgliederversammlung zu prüfen.


Antrag


Die Mitgliederversammlung beschließt folgende Satzungsänderung:


§ 5 Abs. 5 Satzung (aktuell)

Alle Personen, die ein Satzungsamt des Vereins ehrenamtlich bekleiden, sind für die Dauer der Amtsperiode bzw. der Bestellung beitragsbefreit. Alle ehrenamtlich Tätigen des Vereins, die für ihre Tätigkeit im Verein eine Vergütung oder Aufwandsentschädigung erhalten, sind von der Beitragspflicht ebenfalls freigestellt.


§ 5 Abs. 5 Satzung (Beschluss)

Alle Personen, die ein Satzungsamt des Vereins ehrenamtlich bekleiden, sind für die Dauer der Amtsperiode bzw. der Bestellung beitragsbefreit. Alle ehrenamtlich Tätigen des Vereins, die im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit eine vertragliche Vereinbarung mit dem Verein geschlossen haben, sind von der Beitragspflicht ebenfalls freigestellt.


Begründung:


Die aktuelle Formulierung sieht eine Beitragsbefreiung nur für die ehrenamtlichen Tätigen vor die auch eine Vergütung oder Aufwandsentschädigung gezahlt bekommen. Die Ehrenamtlichen die freiwillig auf ihre Vergütung oder Aufwandsentschädigung verzichten werden durch die derzeitige Regelung benachteiligt, da sie nach dem Wortlaut Beitrag an den Verein zahlen müssten. Die neue Regelung ermöglicht eine Beitragsbefreiung für alle vertraglich beschäftigte Ehrenamtliche.


Vorstandswahl:


Zur Wahl des Vorstands stellen sich:


  • Peter Schön

  • Johannes Kwoll

  • Matthias Graf

  • Frank Günther

  • Enrico Krosse

  • Michael Wick

  • Martin Grohmann


Wichtige Hinweise:


Jedes Mitglied hat mit der Vollendung des 16. Lebensjahres ein Stimmrecht. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden und ist nicht übertragbar. Mitglieder (ab 18 Jahren), welche als Vorstand oder als Kassenprüfer kandidieren wollen, teilen dies bitte der Geschäftsstelle (kontakt@bwleipzig.de) schriftlich mit. Eine Kandidatur in der Mitgliederversammlung ist ebenfalls möglich.

Der Vorstand bestimmt die Tagesordnung. Jedes Mitglied kann seine Ergänzungen zur Tagesordnung bis

spätestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich (per E-Mail oder Brief) beantragen. Ob diese

Ergänzung vorgenommen wird, bestimmt die einfache Mehrheit der abgegeben gültigen Stimmen in der

Mitgliederversammlung. Über die Zulassung von Ergänzungswünschen, die der Vorstand erst später als

eine Woche vor der Versammlung erhält, beschließt die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von

3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen.


Mit sportlichen Grüßen


Der Vorstand des FC Blau-Weiß Leipzig

 
 
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