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Mitgliederversammlung am 18.04.2023

Am 18.04.2023, 19 Uhr, findet beim FC Blau-Weiß Leipzig (Kantatenweg 39, 04229 Leipzig) die Mitgliederversammlung für das Geschäftsjahr 2022 statt. Wichtige Themen sind die Wahl des neuen Vorstands für die nächsten zwei Jahre sowie die Wahl der Kassenprüfer. Da der bisherige Vorstand in der aktuellen Zusammensetzung nicht mehr antreten wird, sind neue Kandidat*innen, welche die Geschicke des Vereins weiterführen wollen, gern gesehen!

Die Einladung erfolgt satzungsgemäß über die Vereinshomepage (§ 7 Absatz 1 Satz 2 Satzung). Hier die offizielle Einladung für die Mitgliederversammlung:


Einladung zur Mitgliederversammlung

Leipzig, 22.02.2023


Liebes Mitglied,


hiermit laden wir Dich zur Mitgliederversammlung für das Geschäftsjahr 2022 am 18.04.2023, 19:00 Uhr, Kantatenweg 39, 04229 Leipzig, ein.


Tagesordnung:


  • TOP 1 Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung

  • TOP 2 Jahres- und Finanzbericht des Vorstands

  • TOP 3 Bericht der Kassenprüfer

  • TOP 4 Entlastung des Vorstands

  • TOP 5 Vorstellung Kandidaten und Wahl des Vorstands

  • TOP 6 Vorstellung Kandidaten und Wahl der Kassenprüfer

  • TOP 7 Sonstiges, Verabschiedung


Jedes Mitglied hat mit der Vollendung des 16. Lebensjahres ein Stimmrecht. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden und ist nicht übertragbar. Mitglieder (ab 18 Jahre), welche als Vorstand oder als Kassenprüfer kandidieren wollen, teilen dies bitte der Geschäftsstelle (kontakt@bwleipzig.de) schriftlich mit. Eine Kandidatur in der Mitgliederversammlung wäre ebenfalls möglich.


Jedes Mitglied kann seine Ergänzungen zur Tagesordnung bis spätestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich (per E-Mail oder Brief) beantragen. Ob diese Ergänzung vorgenommen wird, bestimmt die einfache Mehrheit der abgegeben gültigen Stimmen in der Mitgliederversammlung.


Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen!


Mit freundlichen Grüßen


Louisa Gießler Philipp Bludovsky

1. Vorsitzende 2. Vorsitzender


---


Informationen zur Wahl des Vorstands


Beim FC Blau-Weiß Leipzig stehen in diesem Jahr Vorstandswahlen an. Die Aufgaben des Vorstands ergeben sich aus der Satzung (siehe Auszug unten). Zur Weiterführung des Geschäftsbetriebes muss der Verein über mindestens drei Vorstandsmitglieder verfügen, die sich für zwei Jahre in dieses Amt wählen lassen. Sollten sich nicht ausreichend Kandidaten finden, bleibt der alte Vorstand bis zu dessen Abwahl im Amt. Jedoch können jene von ihrem Amt zurücktreten. Dies hätte beim Unterschreiten der Mindestanzahl zur Folge, dass ein Notvorstand beim Amtsgericht bestellt werden muss, was wiederum zur Liquidation des Vereins führen kann. Damit dieser Fall nicht eintritt, hofft der amtierende Vorstand auf ausreichend Kandidaten aus der großen Mitgliederschaft, die sich zur Wahl stellen, um die Geschäftsfähigkeit des FC Blau-Weiß Leipzig auch zukünftig zu erhalten und die wichtige Arbeit fortführen zu können. Neben der hauptamtlichen Geschäftsstelle stünden die ausscheidenden Vorstandsmitglieder gern beratend zur Seite, um eine Übergabe der Amtsgeschäfte zu gewährleisten.


§ 7 Abs. 13 Satzung

· Die Mitgliederversammlung beschließt insbesondere über: 1. die Bestellung, Entlastung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern […]


§ 8 Satzung

  • Das Amt des Vereinsvorstandes wird grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt.

  • Der Vorstand des Vereins besteht aus mindestens drei und maximal sieben Mitgliedern. Sie bilden den Vorstand im Sinne von § 26 BGB. Er wählt aus seinen Reihen einen 1. Vorsitzenden und einen 2. Vorsitzenden.

  • Den Vorstandsmitgliedern werden angemessene Auslagen erstattet. Bei Bedarf können Vereinsämter auf der Grundlage eines Dienst- und/ oder Werkvertrages oder gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung nach § 3 Nr. 26 a EStG ausgeübt werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Vorstand.

  • Der Vorstand kann einen Geschäftsführer als besonderen Vertreter im Sinn des § 30 BGB bestellen. Die Abberufung erfolgt durch Vorstandsbeschluss.

  • Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstands vertreten.

  • Der Verein kann zur Erledigung seiner Aufgaben, soweit es die wirtschaftlichen Verhältnisse zulassen, Hilfspersonen auch gegen Entgelt, beschäftigen und die Erledigung der Aufgaben ganz oder teilweise auf Dritte übertragen.

§ 9 Satzung

  • Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind, insbesondere obliegt ihm:

    • 1. die Vorbereitung der Mitgliederversammlung und Aufstellung der Tagesordnung;

    • 2. Einberufung der Mitgliederversammlung;

    • 3. Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung;

    • 4. Führen der Bücher und Erstellung eines Jahresberichtes;

    • 5. Entscheidung über die satzungsgemäße Verwendung der Mittel des Vereins;

    • 6. Beschlussfassung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern;

    • 7. Beschlussfassung über Vereinsordnungen,

§ 10 Satzung

  • Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren, vom Tag der Wahl an gerechnet, gewählt; er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Wählbar sind nur Vereinsmitglieder.

  • Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis Nachfolger gewählt sind. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so kann der Vorstand für die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen durch Beschluss einen Nachfolger bestimmen.

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